Allgemeine Geschäftsbedingungen
der UCKERLUX Fenster- und Türenwerke GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der UCKERLUX Fenster- und Türenwerke GmbH, Güstower Straße 23, 17291 Prenzlau, gegenüber ihren Kunden.
(2) Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Lieferung, Herstellung, Montage, Wartung, Reparatur, Störungsbeseitigung sowie Demontage und Entsorgung von Fenster-, Türen- und Fassadensystemen einschließlich zugehöriger Zusatzsysteme.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine gesonderte Differenzierung vorgenommen wird.
(4) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen gelten entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nur dann, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(5) Soweit bei Bau- oder Montageleistungen gegenüber Unternehmern oder öffentlichen Auftraggebern die VOB/B wirksam einbezogen wird, geht sie diesen AGB im Kollisionsfall vor.
(6) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§13 BGB).
(7) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss, Angebot, Bindungsfrist
(1) Angebote der UCKERLUX Fenster- und Türenwerke GmbH erfolgen in der Regel schriftlich oder per E-Mail. Anfragen können insbesondere per E-Mail, über die Website oder im Rahmen eines Vor-Ort-Termins erfolgen.
(2) Verträge kommen nur durch Annahme oder Bestätigung durch die Geschäftsführung zustande.
(3) Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die Bindefrist bis zu 30 Tage ab Angebotsdatum.
(4) Angaben auf der Website, in Prospekten, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Beschreibungen oder Referenzen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sondern dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung.
(5) Die Auftragsbestätigung kann gegenüber dem Angebot Änderungen oder Konkretisierungen enthalten, insbesondere infolge eines technischen Aufmaßes, planerischer Anpassungen oder produktionstechnischer Erfordernisse. Gegenüber Unternehmern gilt die Auftragsbestätigung als maßgeblich, wenn der Kunde ihr nicht unverzüglich widerspricht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Auftragsbestätigung keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Angebot enthält. Im Übrigen bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im Angebot, Leistungsverzeichnis, in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag konkret bezeichnete Leistung.
(2) Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen die reine Lieferung von Bauelementen, die Lieferung mit Montage, Wartungs- und Serviceleistungen, Reparatur- und Störungsbeseitigung, Demontage- und Entsorgungsleistungen sowie projektbezogene Zusatzsysteme.
(3) Technische Angaben, Normbezüge und Klassifizierungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich Vertragsinhalt geworden sind.
(4) Soweit Planungsleistungen oder Detailausarbeitungen nicht ausdrücklich geschuldet sind, sind diese nicht Vertragsbestandteil.
(5) An allen von uns erstellten Angeboten, Zeichnungen, Planungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere Zwecke verwendet werden.
(6) Soweit keine abweichende Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Beurteilung der visuellen Qualität von Glas, Oberflächen und Bauelementen nach den einschlägigen technischen Richtlinien, insbesondere den jeweils gültigen Richtlinien des Verbands Fenster + Fassade (VFF), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Hierzu zählen je nach Vertragsgegenstand insbesondere eine geeignete und tragfähige Unterkonstruktion, ein erforderlicher Stromanschluss, ausreichende Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten, die Baustellensicherung sowie die Koordination anderer Gewerke.
(2) Soweit für die Ausführung Gerüste, Hebebühnen, Kranleistungen, Öffnungen, bauseitige Anschlüsse oder sonstige Vorleistungen erforderlich sind, sind diese vom Kunden rechtzeitig und in geeignetem Zustand bereitzustellen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde hat uns auf bekannte oder erkennbare Besonderheiten der Baustelle oder des Bestands, insbesondere mögliche Schadstoffe, unverzüglich hinzuweisen.
(4) Verzögerungen, Mehrkosten oder Behinderungen, die auf fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden oder auf Umstände aus seiner Sphäre zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der UCKERLUX Fenster- und Türenwerke GmbH. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen durch vom Kunden beauftragte oder ihm zuzurechnende Dritte. Etwaige dadurch verursachte Mehraufwendungen sind gesondert zu vergüten.
§ 5 Aufmaß, Angaben des Kunden
(1) Das Aufmaß kann je nach Vereinbarung durch uns, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgen.
(2) Beruht unsere Leistung ganz oder teilweise auf vom Kunden oder von Dritten gelieferten Maßen, Daten, Plänen oder Vorgaben, haften wir nicht für daraus resultierende Fehler, Mehrkosten, Verzögerungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind.
(3) Werden Maße oder technische Vorgaben erst nach Vertragsschluss geändert oder korrigiert, handelt es sich um eine Leistungsänderung im Sinne von § 6 dieser AGB.
§ 6 Leistungsänderungen und Nachträge
(1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere geänderte Maße, Ausführungen, Zusatzsysteme, technische Anforderungen oder Montagebedingungen, bedürfen der Abstimmung in Textform.
(2) Nachträge werden nur nach schriftlicher oder in Textform dokumentierter Freigabe ausgeführt.
(3) Führt eine Leistungsänderung zu Mehr- oder Minderkosten, zu Terminverschiebungen oder zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(4) Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und vom Kunden veranlasst werden oder auf Umständen beruhen, die aus der Sphäre des Kunden stammen und bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
§ 7 Termine, Ausführungsfristen, Lieferhindernisse
(1) Angegebene Liefer- und Ausführungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.
(2) Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen insbesondere witterungsbedingte Behinderungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Materialbeschaffungsstörungen, Transportverzögerungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
(3) Fristverlängerungen treten außerdem ein, soweit der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbringt oder angeordnete bzw. freigegebene Nachträge auszuführen sind.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 8 Preise, Vergütung, Abschlagszahlungen
(1) Es gelten die im Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern brutto einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung kann je nach Vereinbarung als Einheitspreis, Stundenlohn oder nach Einzelvertrag erfolgen.
(3) Soweit im Angebot, im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, sind wir bei Liefer-, Herstellungs- und Montageleistungen berechtigt, nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Restvergütung wird nach Lieferung oder, soweit eine Montage geschuldet ist, nach Montage bzw. Abnahme fällig. Bei Kleinstaufträgen, insbesondere im privaten Bereich, kann auf eine Anzahlung verzichtet werden.
(4) Unabhängig davon sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und vertragsgemäß geschuldeten Leistungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere für bereits gelieferte Materialien, gefertigte Bauteile sowie erbrachte Montageleistungen.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnung ist nach Lieferung oder, soweit eine Montage geschuldet ist, nach Montage bzw. Abnahme fällig und sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(6) Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Zahlungsverzug, Leistungsverweigerung
(1) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen, Montagen, Service- oder Wartungsleistungen bis zur vollständigen Zahlung offener, fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte, insbesondere Verzugszinsen und Schadensersatz, bleibt unberührt.
(3) Gesetzliche Ansprüche auf Sicherheitsleistung, insbesondere nach § 650f BGB, bleiben unberührt.
§ 10 Gefahrübergang
(1) Bei reiner Lieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Unternehmern mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt Absatz 1 nicht; hier gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei Leistungen mit Montage geht die Gefahr mit Abnahme auf den Kunden über.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf ihn über, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen vertraglichen Forderung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum bleibt.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend ein erweiterter Eigentumsvorbehalt für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich zu informieren, wenn Zugriffe Dritter erfolgen.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Unternehmer erfolgt für uns als Hersteller, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Subunternehmer
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer einzusetzen.
§ 13 Abnahme, Dokumentation
(1) Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich abzunehmen.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Auf Verlangen einer Partei ist über die Abnahme ein Protokoll zu erstellen, in dem der Zustand der Leistung sowie etwaige Mängel oder Vorbehalte festgehalten werden.
(4) Verweigert der Kunde die Abnahme, obwohl die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist, sind wir berechtigt, eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert hat.
(5) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, insbesondere durch Inbetriebnahme oder Nutzung, gilt dies als Indiz für die Abnahmereife; eine Abnahme liegt vor, wenn die Voraussetzungen des § 640 BGB erfüllt sind.
(6) Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, sind wir berechtigt, eine Zustandsfeststellung gemäß § 650g BGB zu verlangen. Die hierbei festgestellten Zustände werden der weiteren Abwicklung zugrunde gelegt.
§ 14 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Wir sind zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht uns im gesetzlichen Rahmen zu.
(3) Gegenüber Unternehmern hat der Kunde erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengendifferenzen unverzüglich anzuzeigen; im Übrigen gilt § 377 HGB.
(4) Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln gilt ergänzend § 15 dieser AGB.
§ 15 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 16 Wartung, Service, Garantien
(1) Wartungs- und Serviceleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als Garantie bezeichnet und inhaltlich konkret beschrieben worden sind.
(3) Gesetzliche Mängelrechte werden durch Wartungs- oder Serviceleistungen nur insoweit berührt, wie dies ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
§ 17 Besondere Bestimmungen für Verbraucher; Widerruf
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(2) Besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften belehrt. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind diesen AGB als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt und werden dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung in Textform zur Verfügung gestellt. Sie werden Bestandteil des Vertrags.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, insbesondere bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(4) Verlangt der Verbraucher, dass mit der Ausführung von Dienstleistungen oder Werkleistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, bedarf es einer gesonderten ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers. Über etwaige gesetzliche Wertersatzfolgen ist der Verbraucher gesondert zu belehren.
§ 18 Vertragstext, Kommunikation, Textform
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, genügt für Erklärungen im laufenden Vertragsverhältnis die Textform, insbesondere per E-Mail.
(3) Wir speichern den Vertragstext bzw. die vertragsrelevanten Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
§ 19 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
(2) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz, sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 20 Streitbeilegung gegenüber Verbrauchern
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage:
• im Falle eines Kaufvertrags: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
• im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
• im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat;
• im Falle eines Dienstleistungsvertrags: ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
UCKERLUX Fenster- und Türenwerke GmbH Güstower Straße 23, 17291 Prenzlau, Telefon: +49 39 84 / 358 92 0, E-Mail: alexander.kastrau@uckerlux.eu,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 2
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: UCKERLUX Fenster- und Türenwerke GmbH Güstower Straße 23 17291 Prenzlau E-Mail: alexander.kastrau@uckerlux.eu
Hiermit widerrufe ich den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) /
erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum (*)
Unzutreffendes streichen
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UCKERLUX Fenster- und Türenwerke GmbH: 05/2026
